Öffentliches Verfahrensverzeichnis gemäß § 7 LDSG
Das Verfahren ist zur Einsichtnahme bestimmt (§7 Abs. 4 LDSG)
1. Name und Anschrift der Daten verarbeitenden Stelle:
Tauch-Sport-Club „Krabbe“ Schleswig e.V.
Günter- Remien-Ring 12
24398 Brodersby
2. Vorstand:
1. Vorsitzender: Jürgen Prochnow
2. Vorsitzender: Axel Juling
Kassenwart: Helga Prochnow
3. Verantwortlich für die Datenerhebung:
Jürgen Prochnow
4. Zweckbestimmung der Datenerhebung
Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Tauchsports und der damit in Zusammenhang
stehenden Sachgebiete, insbesondere die Unterweisung und Vermittlung theoretischer und
praktischer Kenntnisse an alle Mitglieder bezüglich des Sporttauchens, die Pflege und Förderung
der Jugendarbeit im Tauchsport, die Gestaltung der Jugendgemeinschaft unter Berücksichtigung
des Grundkonzeptes des Gesamtvereins, ein Jugendleben nach eigener Ordnung zu schaffen,
wonach die Mitglieder des Jugendvorstandes aus den Reihen der Jugendlichen und im Jugend-
bereich tätigen Mitglieder gewählt werden, die Pflege und Erhaltung der Unterwasserwelt, die
freiwillige Hilfe bei Bergungsleistungen die im öffentlichen Interesse liegen, die Durchführung
gemeinsamer Reisen in Tauchgebiete, die Unterwasserfotografie, das Vorführen von Filmen
und Bildern über alle mit dem Tauchsport Zusammenhang stehende Sachgebiete.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Daten zum Teil auf der Grundlage von gesetzlichen
Vorschriften (z. B. Abgabeordnung) erhoben werden müssen. Außerdem besteht eine Meldepflicht
der Vereinsmitglieder an unsere Tauchsportdachverbände „Verband Deutscher Sporttaucher e.V.
(VDST)“ und „Tauchsportlandesverbands (TLV SH)“ sowie dem Kreissportverband Schleswig –
Flensburg und dem Landessportbund Schleswig Holstein.
5. Beschreibung der betreffenden Personen und der diesbezüglichen Daten
oder Datenkategorien:
Soweit diese Daten zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke erforderlich sind, werden im
Wesentlichen zu folgenden Gruppen, soweit es sich um natürliche Personen handelt,personen-
bezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt:
Vereinsmitglieder (i. w. Adressdaten, Identifikationsdaten, Kontodaten, ggf. sonstige Daten,
die für die ordnungsgemäße und sachgerechte Abwicklung der Tätigkeiten des Tauchsportclub
„Krabbe“ Schleswig e.V. erforderlich sind.
Geschäftspartner und Ansprechpartner bei Verbänden und Kommunen (i. w. Adress-,
Abrechnungs- und Leistungsdaten). Lieferanten (i. w. Adress- und Funktionsdaten) und Kontakt-
personen zu vorgenannten Gruppen (i. w. Kontakt- und Kommunikationsdaten)
6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen Daten mitgeteilt werden können:
Vereinsinterne Stellen laut § 10 und 11 der Vereinssatzung, die an der Zweckbestimmung beteiligt
sind. Die Redaktion der Vereinszeitschrift „Krabbensalat“, öffentliche Stellen, die Daten aufgrund
gesetzlicher Vorschriften erhalten (z. B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden) Tauchsport-
verbände im Rahmen der Mitgliedschaft in diesen Verbänden, zur Meldung an deren Versicher-
ungsträger für die Abwicklung der Mitglieder Tauchsportversicherungen, dem Kreissportbund
Schleswig – Flensburg, dem Landessportverband Schleswig – Holstein. Kommunale Verbände
der Stadt Schleswig zur Abwicklung von Fördermittel für Vereine.
7. Regelfristen für die Löschung von Daten:
Sofern keine gesetzlichen Bestimmungen zu Aufbewahrungspflichten und -fristen gelten, werden
die Daten mit der Beendigung der Mitgliedschaft nach § 4 der Satzung gelöscht.
Der Name des ehemaligen Mitglieds sowie die damit verbundenen Verbands-/Vereinsdaten bleiben
archiviert. Zum Tag der Beendigung der Mitgliedschaft dürfen keine finanziellen oder sonstige
Verpflichtungen gegenüber dem Verein vorliegen.
8. Datenübermittlung an Drittstaaten:
Es findet keine Datenübermittlung an Drittstaaten statt.
9. Allgemeine Maßnahmen zur Datensicherheit:
Die Vertraulichkeit ist durch eine Benutzerkontrolle durch Passwortregelung zur Legitimation
und durch automatische Bildschirmsperrung gewährleistet. Die Vergabe von Zugriffsbefugnissen
erfolgt im erforderlichen Umfang (unter Abwägung gegenüber dem Gebot der Vertraulichkeit).